Ausdruck von www.tamsweg.info am 19.05.2013
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Marktrecht
Das älteste nachweisbare Wochenmarktsprivileg stammt aus dem Jahr 1416. Damals regelte der Erzbischof das gesamte Marktwesen im Lungau. Allerdings können wir davon ausgehen, dass die Entwicklung des TamswegerMarktrechtes schon auf die Zeit der Pettauer Herrschaft zurückgeht: 1246 schenkte Erzbischof Eberhard II. dem Domkapitel den „halben Markt“, oder wie es in der lateinischen Urkunde heißt: „medietatem fori“. Aus dieser Zeit stammt wohl auch der planmäßig angelegte Marktplatz, der seither das Zentrum des Ortes bildet. Neben anderen Hinweisen auf ein früheres Bestehen des Marktes taucht 1344 der erste nachweisbare Marktrichter namens Gibelein in einer Urkundenbezeugung auf. Aus dem Jahr 1348 stammt das älteste erhaltene Siegel eines Tamsweger Marktrichters.
Ein Magistrat oder Rat, bestehend aus 12 bis 18 Personen, den
die Bürgerschaft wählte, war zuständig für die Zuerkennung des
Bürgerrechts an Personen, die aufgrund ihres Besitzes oder ihrer
Berufstätigkeit dafür in Frage kamen. Zudem wachte dieser Rat über die
Markttage. Der Wochenmarkt dürfte wohl die Grundlage für die Entstehung
des Marktes gewesen sein. 1491 erhielt Tamsweg das Recht auf einen
jährlichen Freimarkt, an dem auch auswärtige Händler ihre Waren anbieten
durften, und 1792 wurde ein weiterer Wochenmarkt am Montag nach dem
vierten Sonntag nach Ostern zum Freimarkt erhoben. Diese beiden Märkte
werden noch heute abgehalten. Aber auch der Wochenmarkt erfuhr vor
einigen Jahren eine Wiederbelebung. Nach alter Tamsweger Markttradition
bieten heute heimische Bauern Freitags ihre Produkte am Marktplatz an.
Aus den Reihen des Magistrats wurde ein Marktrichter gewählt, der
spätestens alle zwei Jahre ausgewechselt werden musste. Übrigens war
dies ein einzigartiges Privileg, denn während in Tamsweg die
Marktrichterbestellung der Bürgerschaft gestattet war, vergab in den
anderen Märkten der Marktherr – zumeist der Erzbischof – dieses Amt. Dem
Marktrichter oblag innerhalb des Tamsweger Gerichtsbezirks, des
sogenannten Burgfrieds, die niedere Gerichtsbarkeit. Nur bei
Blutverbrechen war ein Straftäter dem erzbischöflichen Landrichter von
Moosham auszuliefern. Den Burgfried erhielt Tamsweg 1501 zuerkannt, 1587
ein Wappen und das Marktsiegel. Fälschlicherweise setzten die
erzbischöflichen Räte den Namensteil „Tams-“ mit einer Gemse in
Verbindung, weshalb unser Wappen auch heute noch eine über drei
Bergspitzen springende Gemse zeigt. Erst nach der Auflösung des
eigenständigen Fürsterzbistums Salzburg wurde von der darauffolgenden
bayerischen Regierung Anfang des 19. Jahrhunderts das Tamsweger
Marktprivileg nicht mehr bestätigt.
